DIE JÄHRLICHEN BEITRÄGE WERDEN AUFGRUND DES BESCHLUSSES DER GRÜNDUNGSMITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 10.12.2012 WIE FOLGT FESTGESETZT:
- Unternehmen: 500 Euro
- Kammern, Körperschaften und Vereine: 500 Euro
- Landkreise und Gemeinden: 250 Euro
- Einzelpersonen: 50 Euro