Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages lehnte einstimmig den Antrag des Verkehrsministeriums auf eine Erhöhung der Gebühren zur Befahrung des Nord-Ostsee-Kanals um 35 Prozent ab.
Grund für den Antrag auf eine höhere Befahrensabgabe sei, dass die Gebühren seit 30 Jahren nicht erhöht wurden. Auch könne man so die zusätzlichen Gelder für den Erhalt und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals nutzen.
Als Gegenargument wurde der schlechte Ruf des Nord-Ostsee-Kanals durch Sanierungsarbeiten und Schleusenausfälle angeführt.
Der nächste Termin zur Prüfung sei für 2028 geplant.
Quelle: Kieler Nachrichten vom 23.02.2019
Autor: Frank Behling
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