Bund senkt NOK-Passageentgelt

Die Befahrensabgabe für die Passage des Nord-Ostsee-Kanals wird für die nächsten drei Jahre um die Hälfte gesenkt. Zum 1. Juli des Jahres soll die Maßnahme in Kraft treten.

Zeitgleich treten auch die neuen Geschwindigkeitsobergrenzen für Seeschiffe von 12 Kilometer/Stunde je Schiff in Kraft. Bislang lag die Obergrenze bei 15 Kilometern/Stunde. Auslöser für diese Einschränkungen sind Böschungsabbrüche, die sich in weiten Teilen am NOK entlangziehen.

Die Entgeltabsenkung sorgt dafür, dass Kosten für die Nutzung des NOK stabil gehalten werden. Dies sei ein Schritt in die richtie Richtung, um die Wettbewerbsfähigkeit der norddeutschen Nordseehäfen sicherzustellen.

Quelle: Täglicher Hafenbericht Nr. 68 vom 06.04.2023 (www.thb.info)