Die Befahrungsabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal werden bis Ende 2021 ausgesetzt

„Mit der Verlängerung der Aussetzung der Befahrungsabgaben bis zum 31. Dezember 2021 ist ein wichtiger Schritt getan, um die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals im kommenden Jahr zu sichern“, sagte der Vorsitzende der Initiative Kiel Canal Jens B. Knudsen.

Zu Beginn des zweiten Quartals 2020 verzeichnete der Nord-Ostsee-Kanal infolge der Corona-Pandemie einen Rückgang der Verkehrszahlen um bis zu 40%. „Einen solchen Rückgang der Schiffspassagen auf dem Nord-Ostsee-Kanal hat es noch nie gegeben, weil durch den historisch niedrigen Bunkerpreis infolge der Corona-Pandemie die Alternativroute um Skagen für die Reeder plötzlich günstiger wurde“, sagte der Vorsitzende. Um den Nord-Ostsee-Kanal wettbewerbsfähig zu halten, hat die Bundesregierung Anfang Juli beschlossen, die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal bis Ende 2020 auszusetzen.

Der Erfolg war sofort sichtbar. Unmittelbar nach Umsetzung dieser Entscheidung stiegen die Schiffspassagen langsam aber stetig an, obwohl die Bunkerpreise niedrig blieben. Da sich die Rahmenbedingungen seitdem nicht geändert haben, hält die maritime Wirtschaft eine Aussetzung der Verkehrsentgelte am Nord-Ostsee-Kanal im Jahr 2021 für dringend erforderlich.

„Wir haben in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutscher Schiffsmakler intensiv an diesem für den Nord-Ostsee-Kanal so wichtigen Thema gearbeitet“, so Knudsen. Die Initiative Kiel Canal dankt der Bundesregierung und dem Bundestag für diese wichtige Entscheidung.

„Mit der Aussetzung der Verkehrsabgaben im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die Bedeutung des Nord-Ostsee-Kanals als meistfrequentierte künstliche Wasserstraße der Welt unterstrichen und dafür gesorgt, dass zum einen unsere norddeutschen Seehäfen weiter gestärkt und zum anderen unsere Umwelt durch die Vermeidung längerer Seewege rund um Skagen geschützt wird“, so der Vorsitzende der Initiative Kiel Canal.

Quelle: Hafen Hamburg Marketing e.V., Pressemitteilung vom 03.12.2020