Mitglied werden

Mitglied im Verein können Unternehmen, Institution, Handelskammern, Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts aber auch Privatpersonen werden.

DIE JÄHRLICHEN BEITRÄGE WERDEN AUFGRUND DES BESCHLUSSES DER GRÜNDUNGSMITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 10.12.2012 WIE FOLGT FESTGESETZT:

Unternehmen500 Euro
Kammern, Körperschaften und Vereine500 Euro
Landkreise und Gemeinden250 Euro
Einzelpersonen50 Euro