Mitglied werden

Mitglied im Verein können Unternehmen, Institution, Handelskammern, Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts aber auch Privatpersonen werden.


DIE JÄHRLICHEN BEITRÄGE WERDEN AUFGRUND DES BESCHLUSSES DER GRÜNDUNGSMITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 10.12.2012 WIE FOLGT FESTGESETZT:

  • Unternehmen: 500 Euro
  • Kammern, Körperschaften und Vereine: 500 Euro
  • Landkreise und Gemeinden: 250 Euro
  • Einzelpersonen: 50 Euro